Bodenbesteuerung kurzfristig umsetzbar
Ohne eine «Schere im Kopf» haben sich Experten aus Wissenschaft und
Administration unter der Leitung des Deutschen Instituts für Urbanistik
(Difu) zusammengetan und für das nordrhein-westfälische Ministerium für
Stadtentwicklung und Verkehr «Möglichkeiten zur Steuerung des
Flächenverbrauchs und der Verkehrsentwicklung» untersucht. Erschienen
ist bereits ein Zwischenbericht. Er enthält die Darstellung grundlegender
Daten sowie sowohl planungs- und ordnungsrechtlicher Instrumente als
auch fiskalischer Steuerungsinstrumente. Als Ersatz für die gängige
Immobiliensteuer schlägt das Difu eine «kombinierte Bodenwert- und
Bodenflächensteuer» vor, die die Fläche und den Wert eines Grundstückes
(ohne der daraufgelegenen Gebäude) umfasst. Sie soll um eine einmalige
Bodenversiegelungsabgabe ergänzt werden.
Dieser Besteuerungsvorschlag könnte die völlige Unverhältnismässigkeit
der Besteuerung des Faktors Boden im Vergleich zur Besteuerung von
Arbeit und Kapital abbauen. Das zu erwartende Steueraufkommen würde
die kommunalen Einnahmen um rund 10 bis 15 Milliarden DM erhöhen.
Um die Aufkommensneutralität zu wahren, könnte z.B. die
Einkommenssteuer gesenkt werden.
Um rasch die besteuerbaren Bodenwerte zu erhalten, können die bei den
Gemeinden und Finanzämtern vorliegenden Bodenrichtwertkarten und die
darin festgehaltenen Bodenrichtwerte herangezogen werden. Letztere
entsprechen in etwa dem Verkehrswert eines unbebauten Grundstücks in
der jeweiligen Lage.
Besonders wertvoll ist der Bericht, weil die notwendige Abstimmung
einzelner ordnungs-, planungs- und steuerlicher Instrumente aufeinander
stattfindet. Damit wird dem/r Leser/in eine gute Orientierung über die
Komplementarität bzw. Substitutionalität einzelner Instrumente gegeben.
>Difu (Hrsg.): Möglichkeiten zur Steuerung des Flächenverbrauchs und der Verkehrsentwicklung, Zwischenbericht, Berlin Januar 1995, 339 Seiten
>Difu, Michael J. Henkel, Strasse des 17. Juni 110, D-10623 Berlin
Fon: +49-30-39001-0/-299 Fax: -100