Mit den Steuern die Bodennutzung lenken und den Staat sanieren
Wie viele Bundesordner voll von Expertenberichten sind wohl schon wohnungs- und bodenpolitischen
Zielen gewidmet worden? Wieviel Zeit und Energie wurde in die Verwirklichung einer sozialen und
wirtschaftsfähigen Gesellschaft investiert? Wie viele Anwälte, Beamte und Spekulanten verdienen sich
am geltenden Steuerrecht eine goldene Nase? Dabei ist der ökonomische Lösungsansatz aus dem
Dilemma äusserst einfach. Denn sämtliche bodenpolitischen Forderungen können mit einer simplen
Änderung des geltenden Steuerrechts erfüllt werden. Es braucht bloss eine Verschiebung der Steuerlast
weg von den produktiven Faktoren Arbeit und Kapital hin zum Boden. Damit werden gleichzeitig
wichtige sozial- und wirtschaftspolitische Ziele erreicht und der Graben zwischen Links (Arbeit) und
Rechts (Kapital) zugeschüttet. Daraus resultiert eine prosperierende, soziale und nachhaltige
Gesellschaft
Zu gut um wahr zu sein? Nein! Um dies besser zu verstehen, betrachten wir zuerst die Funktionsweise
von Steuern. Steuern sind nach Lexikon eine «Zwangsabgabe ohne Anspruch auf Gegenleistung» und
verteuern jeweils das betroffene Produkt oder den betroffenen Wirtschaftsfaktor.
Die Hotellerie-Lobby hat uns dies erfolgreich vorgejammert. Angeblich leidet dieses Gewerbe speziell
unter der neu eingeführten Mehrwertsteuer und erheischte sich vom Parlament einen tieferen
Steuersatz. Aber auch wir müssen im Restaurant zur Kenntnis nehmen, dass wir plötzlich 6,5 %
weniger Kotelette für unseren Franken auf dem Teller erhalten. Anders gesagt: jedes 15 Mal müssen
wir bei gleichem Budget aufs Auswärtsessen verzichten. Doch meinen wir schlau zu sein und fordern
beim Chef mehr Lohn. Damit verteuert sich aber dessen Produkt. Es ist bloss eine Frage der Zeit, bis
wir unseren Arbeitsplatz an die billig produzierenden Asiaten verloren haben. Die Mehrwertsteuer
kostet uns somit Arbeitsplätze.
Das gleiche Phänomen verursacht die Einkommenssteuer. Sie verteuert die Arbeit direkt. Ergo kann
der Unternehmer für gleichviel Franken weniger Menschen beschäftigen. Dies ist nicht wünschenswert.
Wie steht es mit dem Kapital, den Reichen? Sollen wir sie vermehrt belasten, wie dies kürzlich wieder
eine Initiative im Kanton Bern (zäme schaffe) forderte ?. «Und tschüss» sagt nicht das Kapital aber
deren Besitzer, die ihren Wohnsitz nach Monaco oder Zug verlegen und im billigeren Ausland
investieren. Daraus die Folgerung: Was immer wir besteuern wird bewirken, dass es davon weniger
gibt. Steuern lenken. Diese Dynamik gilt es künftig auszunützen! Entsprechend sollten wir besteuern
was wir nicht wollen und nicht was wir eigentlich als wünschenswert empfinden (die Grünen weisen mit
der Energiesteuer bereits darauf hin).
Doch wie sieht es nun mit dem Boden aus? Was geschieht, wenn wir den Boden seinem Marktwert
nach besteuern?
1. Niemand wird mehr Boden besitzen wollen, als er selber für sein (Wirtschafts-) Dasein benötigt. Damit fällt die Bodenhortung weg.
2. Die Bodenspekulation fällt auch weg, da ein höherer Wert eine höhere Steuer nach sich zieht.
3. Die Korruption wird grösstenteils unterbunden, da der Mehrwert einer Umzonung, einer neuen S-Bahn oder was auch immer eine Bodenwertsteigerung verursacht, automatisch an die Gesellschaft zurückgeführt wird.
4. Die Zersiedelung der Landschaft wird gestoppt, da der vorhandene Bauraum voll ausgenützt wird. Leerstehende Baugrundstücke, Fabrikanlagen und Wohnhäuser werden wieder für alle zugänglich.
5. Es herrscht absolute Transparenz, wer wo wieviel Boden zu welchem Preis sein eigen nennt.
6. (Sanfte) Renovationen und Neubauten ziehen keine höhere Liegenschaftssteuer nach sich, da wir nur den nackten Bodenwert, nicht aber die gemachten Investitionen belasten. Dadurch erhält die Bauwirtschaft neue Impulse und wir mehr qualitativen Wohnraum.
7. Die Hypothekarbelastung geht zurück, da das Land nicht mehr gekauft werden muss. Damit erhalten auch die Kleinen mit beschränktem Zugang zu Krediten die Möglichkeit, ihr Eigenheim zu verwirklichen.
8. Gemeinden und Staaten geraten unter Konkurrenz und werden darauf bedacht sein, die grösstmögliche Leistung (Öffentlicher Verkehr, Parks, Theater, Schulen, Verwaltung etc. zum geringsten Preis anzubieten. Damit kommen wir dem schlanken Staat ein gutes Stück näher.
9. Die Aufwendungen des Steueramtes können auf rund 10 % reduziert werden.
10. Das Parlament muss sich nie wieder mit Steueramnestie, Steuerharmonisierung, Eigenmietwerten, Marktmiete oder Wasserzinsen befassen.
11. Fürsorgegelder und Ergänzungsleistungen, die heute eigentlich direkt den Liegenschaftsbesitzern
zugute kommen und den Markt verzerren fallen zum grössten Teil wieder an die Gesellschaft
zurück. Damit wird der Umverteilung von Arm zu Reich Einhalt geboten.
und und und
Das faszinierende an der Bodenwertbesteuerung ist, dass sie lokal (auf Gemeindeebene) durchsetzbar
ist. Im Gegensatz zu Ökosteuern, die einen gewissen überregionalen Konsens bedingen. Keine
Gemeinde und kein Staat ist darauf angewiesen, dass seine Nachbarn mitmachen. Doch die Nachbarn
werden über kurz oder lang gezwungen sein, nachzuziehen. Gerade Städte, die heute unter extremen
Zentrumslasten leiden (bei gleichzeitiger hoher Steuerbelastung), täten somit besonders gut daran, ihre
Einkommens- und Vermögenssteuersätze auf Null zu reduzieren.
Wichtig ist, dass mit einem einzigen Steuergesetz, viele andere marktverzerrende und
gesellschaftsschädigende Gesetze und Vorschriften aufgehoben werden können und dass die Steuer auf
den Bodenwerten auch mit allem Geld in der Welt nicht hintergangen werden kann.
Aber, aber die Einwände
Im «Bericht der Expertenkommission zur Prüfung des Einsatzes des Steuerrechts für wohnungs- und
bodenpolitische Ziele» ans Eidg. Finanzdepartement vom Herbst 1994 wird kurz auf die
Bodenwertbesteuerung eingegangen. Sie wird gelobt, doch mit dem schlichten Satz «insbesondere die
Substitution der allgemeinen Einkommenssteuer dürfte kaum jemand ernsthaft in Erwägung ziehen» (!)
gleich wieder abgetan. Doch gerade die Bürgerlichen werden auf Gemeindeebene nicht müde,
hervorzuheben (richtigerweise), dass tiefere Steuersätze sich positiv auf die wirtschaftliche Entwicklung
auswirken. Wo aber bleibt letztendlich die Handlung?
Dabei sollten die Schweizer mit einem so hohen Mieteranteil (70 %) erkennen, dass es für den
Durchschnittsbürger aber auch für den Eigenheimbesitzer von Vorteil ist, wenn sie keine Steuern,
sondern nur noch den jeweiligen Marktpreis für ihr Logis bezahlen. Die Rechung ist einfach
anzustellen. Da die Bodenrente bereits heute bezahlt oder verrechnet wird (Eigenmietwert), fallen
schlicht alle Steuerauslagen weg. Eine alleinerziehende Frau, nennen wir sie Müller, in einer
Blockwohnung hätte somit ihren ganzen Lohn für sich und würde weiterhin ihre bisherige Miete
bezahlen.
Es gilt allerdings einen Vorbehalt zu machen. Was passiert auf dem Boden- und Wohnungsmarkt
passieren, wenn wir alle Steuern aufheben? Ganz einfach: da die Menschen mehr Geld zur Verfügung
haben, werden letztendlich die Mieten steigen. Nicht nur privat zu Hause, sondern auch in der
Innenstadt. Da die Geschäfte mehr Umsatz machen können, werden mehr Leute ein Geschäft eröffnen
wollen. Es gilt das Gesetz von Angebot und Nachfrage. Der Preis für ein Lokal wird steigen. Damit
wird schlussendlich verständlich, dass alles was die Gesellschaft (und/oder der Staat) beschliesst,
ausführt oder unterlässt, sich unmittelbar in den Bodenwerten ausdrückt. Es sind letztendlich die
gesellschaftlichen und wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen, die den Wert eines Stück Landes
ausmachen. Diese Werte sind gesamtgesellschaftlich kreiert und es ist eine fahrlässige und
wirtschaftlich äusserst gefährliche Unterlassung, diese Wertabschöpfung den Bodenbesitzern zu
überlassen. Frau Müllers Steuerersparnis fände seinen raschen Weg in die Taschen der Grundbesitzer.
Noch ein Wort zur Marktmiete, wie sie amüsanterweise von den bürgerlichen gefordert wird
(eingereichte Motion des Ständerats im März 1996). SP-Ständerat Gian Reto Plattner erkennt, was
offensichtlich ist. Nämlich, dass es den bürgerlichen in erster Linie darum geht, den Grundeigentümern
ein noch höheres unerarbeitets Einkommen zu verschaffen. LdU-Mann und HSG-Professor Franz Jäger
spricht von 1 - 2 % Mietzinssteigerung, Mieterverbandspräsident Rudolf Strahm traumatisiert 10 - 20
%. Lassen wir es einmal bei diesen Zahlen bewenden, denn mit der Bodenwertbesteuerung sind sie
irrelevant: Steigen die Mieten, wird der Mehrwert nicht privat (ohne erbrachte Leistungen), sondern
von der Gesellschaft abgeschöpft. Diese hat somit wieder mehr Geld für ihre gesellschaftlichen
Aufgaben, womit letztendlich wieder die Bodenwerte steigen. Deshalb ist es wichtig, anstelle die
Marktmiete von links zu bekämpfen, die Stunde der Wahrheit auszunützen und die Marktmiete so
auszugestalten, dass sie sozial verträglich wird. Dies kann nur mit einer Bodenwertbesteuerung erreicht
werden.
Vielleicht noch soviel. Es geht nicht darum ein neues Feindbild (der böse und hinterlistige
Bodenbesitzer) zu kreieren. Es sind nicht die Bodenbesitzer, die böse sind. Sie handeln in den meisten
Fällen ohne sich bewusst zu sein, auf welche Weise sie sich bereichern. Sie handeln ausserdem bloss
rational, wie ihnen dies von den Wirtschaftswissenschaften nahe gelegt wird. Damit wird klar, dass es
das heutige System ist, das schlecht ist. Nicht der Mensch hat Schuld, dass er tut was ihm das Gesetz
erlaubt und was alle anderen Menschen machen. Es ist der Staat, der angeschuldigt ist, dringend
notwendige Reformen zu unterlassen und die entsprechenden Gesetze nicht zu ändern.
Abgedruckt im Bodenblatt II/96
neuland
Postfach 861
3000 Bern 9
031 825 6468